Rote Linien der Demokratie

von

Jan Dochhorn

Die Demokratie, so heißt es, sei in Gefahr, und der Grund scheint eine Landtagswahl mit sensationell hoher Wahlbeteiligung zu sein (in Sachsen-Anhalt am 6.9.2026), die beinahe, vielleicht sogar tatsächlich, zu einem demokratischen Wechsel führt, wenn er denn von denen, die sich als die Demokraten sehen, zugelassen wird. Die Menschenrechte, so heißt es, sind bedroht, und es ist anscheinend die Opposition bzw. die bisherige Opposition, die sie mit Füßen tritt; nur wenige Länder mit Menschenrechtsverletzungen befinden sich in einer solchen Lage.

Was soll kirchlicherseits in einer solchen Situation gesagt werden? Es sieht nicht so aus, als ob die Kirchenleitungen lange hätten nachdenken müssen. Zu nennen ist etwa eine Rede von Bischof Dr. Heiner Wilmer anlässlich des St.-Michael-Jahresempfangs vom 9. September, neben vielem anderem. Dies alles zu referieren und zu kommentieren, wäre eine Aufgabe eigener Art. Es reicht hier aus, wenn man sich die wesentlichen Bausteine vergegenwärtigt, aus denen sich solche Texte zusammensetzen: 1. Die Inlandsgeheimdienste sagen (mehr oder minder explizit), die AfD sei eine rechtsextremistische Partei. 2. Also ist sie eine rechtsextremistische Partei. 3. Die Kirche steht für Menschenrechte, Liebe, Vielfalt, Toleranz. 4. Für Menschen, die anders denken, gibt es innerhalb wie außerhalb der Kirche keinen Platz.

Der autoritäre Behördenglaube, der sich hier manifestiert, und der performative Selbstwiderspruch mindestens in Sachen Toleranz müssten beide schon einem Sechstklässler auffallen, aber wir befinden uns unter Menschen mit universitärer Bildung, und da gelten andere Regeln.

Zum Beispiel hat man eine Hermeneutik. Um zu demonstrieren, wie diese funktioniert, muss ich hier doch einmal eingehender die Rede von Dr. Wilmer in den Blick nehmen, ein Thema betreffend, das er wohl nicht zufällig anspricht, bevor er die Landtagswahl kommentiert: Der Bischof macht sich Sorgen wegen der Smartphones, aus denen so manches herauskommt, das die Gemüter verwirrt. Und dann zitiert er Hannah Arendt, denn man hat ja auch intellektuelle Ansprüche: »Tatsachen sind«, so sagt Willmer zufolge die Philosophin, »der Gegenstand von Meinungen. (….) Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Information über die Tatsachen nicht garantiert ist«. Das dürfte ein Plädoyer für Pressefreiheit sein; in den Zeiten des Internets könnte man daraus etwas Hoffnungserweckendes für die alternativen Medien ableiten.

Aber der Kirchenfürst braucht, wie es scheint, den autoritären Dreh und verkündet: »Weitergedacht gilt: Werden Tatsachen verfälscht, unterdrückt oder durch Desinformation ersetzt, verliert die Meinungsfreiheit ihren demokratischen Sinn. Denn wenn Wahrheit beliebig wird, wird Freiheit sinnlos.« Ein wenig Weiterdenken, und man ist nahezu bei dem Gegenteil von dem, was die antitotalitäre Philosophin intendiert haben wird: Freiheit schön und gut, aber nicht ohne Wahrheit, und die ist bekannt und muss gegen Desinformation gesichert werden. Die neue Medienvielfalt aus dem Netz ist Unterdrückung.

Meint der Bischof es so? Man kann das bei einem unklaren Denker nie wissen, und es ist gerade diese Unklarheit, der Nebel einer begrifflich und logisch diffusen Sprache, wogegen hier Aufklärung betrieben werden muss. Der Kampf für »unsere Demokratie« droht, weil man nicht mehr denkerisch auslotet, worüber man redet, in einer Beendigung der Demokratie auszuarten. Es gilt, rote Linien der Demokratie zu benennen[1], an die sich alle halten sollten, auch eine von der AfD gestellte Landesregierung.

1. Die parlamentarischen Rechte der Opposition sind sakrosankt. Wer immer dies nicht anerkennt, ist kein Demokrat. Und wenn eine AfD-Landesregierung zusammen mit einer entsprechenden Landtagsmehrheit dies nicht anerkennt, kann man ihr mit vollem Recht verfassungsfeindliche Bestrebungen attestieren. Für alle anderen gilt exakt das gleiche.

2. Der Föderalismus ist ein essentieller Bestandteil unser Verfassungsordnung. Die Staatlichkeit kommt primär den Ländern zu. Die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist nicht zentralstaatlich, sondern bundesstaatlich, dies aus Tradition und nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen, die man mit dem zentralstaatlichen Totalitarismus des Nationalsozialismus gemacht hat. Wer immer vom Bundeszwang redet, sollte wissen, wie schlüpfrig der Grund ist, auf den man sich mit dergleichen begibt. Und eine Kultusministerkonferenz, die eine eigenständige Bildungspolitik Sachsen-Anhalts durch Erpressungsmanöver (Nichtanerkennung von Abschlüssen etc.) auszuschalten versucht, geht den gleichen verhängnisvollen Weg.

3. Parteienverbote widersprechen dem Demokratieprinzip. Dies ist die Regel, und sie ergibt sich aus dem Wesen der Demokratie: Wir haben Demokratie dann, wenn die Leute wählen können, was sie wollen; wenn das nicht gewährleistet ist, haben wir eine Scheindemokatie oder Diktatur. Wir müssen von dieser Regel sprechen, bevor wir von der Ausnahme sprechen, denn Freiheitsrechte sind von der Freiheit her zu begreifen und nicht von deren Grenzen. Die Ausnahme kommt demokratietheoretisch dann zum Tragen, wenn wir gesichert wissen, dass eine Partei, in den Besitz der Exekutivmacht gelangt, andere Parteien verbieten oder ähnliches unternehmen würde, um den demokratischen Wettbewerb zu verzerren (etwa durch den Einsatz von Geheimdiensten gegen die Opposition, durch willkürliche Entfernung unliebsamer Kandidaten von Wahllisten etc.). Selbst in diesem Ausnahmefall ist ein Parteienverbot freilich nur eine Option; eine lebendige Demokratie mit einem starken Freiheitssinn lässt solche Parteien souverän gewähren, ohne dass sie je an die Macht kämen.   

4. Die Exekutive darf niemals den demokratischen Willensbildungsprozess manipulieren. Wenn eine Exekutivbehörde bestimmte politische Richtungen fördert und andere nicht fördert oder unterdrückt, dann bestimmt nicht der Volkswille den Staat, sondern der Staat den Volkswillen, und man hat es nicht mit einer Demokratie zu tun. Das bedeutet konkret: Eine Bundeszentrale für politische Bildung gibt es entweder überhaupt nicht, oder aber sie lässt alle politischen Richtungen gleichberechtigt zu Wort kommen. Ein Programm »Demokratie leben« gibt es entweder überhaupt nicht, oder aber es verteilt Gelder an Projekte unangesehen ihrer politischen Ausrichtung und ohne Bevorzugung bestimmter Ausrichtungen. Analoges gilt für Parteistiftungen: Sie werden entweder überhaupt nicht vom Staate finanziert oder aber gleichberechtigt.

5. Der Einsatz von Geheimdiensten gegen Oppositionsparteien ist undemokratisch und freiheitsfeindlich. Die Praxis in Deutschland ist eine andere, und gleichwohl gilt dieser Satz. International steht Deutschland mit seinem sogenannten »Verfassungsschutz« ziemlich alleine da. Deutschland muss unter anderem deswegen als eine unvollständige Demokratie bezeichnet werden; es ist peinlich, was wir uns hier leisten. Insbesondere muss es als verwerflich gelten, wenn Geheimdienste Oppositionsparteien nicht nur beobachten, sondern auch infiltrieren, um so Straftaten zu generieren, für die man die Oppositionsparteien dann belangen kann.

6. Ungleichmäßiges Recht passt weder zum Rechtsstaat noch zur Demokratie. In Deutschland darf man eine Oppositionspolitikerin unbehelligt als Nazibraut bezeichnen, aber wenn man eine Ministerin als Gegnerin der Meinungsfreiheit darstellt, dann bekommt man ein Verfahren (mit dem diese Gegnerschaft sich bestätigt). Wie immer Staatsanwälte und Gerichte zu solchen Entscheidungen kommen (durch eine ambitionierte Hermeneutik?), dem Rechtsempfinden eines allgemeinen Bürgersinns vermittelt sich dergleichen nicht, und dieses steht dem Naturrecht mitunter gar nicht so fern.

7. Außergerichtliche Sanktionen gegen Oppositionelle sind als eine Steigerungsform verfassungsfeindlichen Regierungshandelns anzusehen. In einem Staat, der das Rechtsstaatliche hinter sich lässt, findet sich gegen Oppositionelle »immer etwas«, und die Exekutive benötigt die Justiz dann vielfach nur nebenbei. Der eine hat langandauernde Untersuchungshaft und zahllose Prozesse durchzustehen, bevor man ihn verurteilt – wegen einer Steuerhinterziehung im Umfang von etwa drei Euro (Michael Ballweg). Der andere wird mit einer Feindmacht in Verbindung gebracht und ohne jedes Gerichtsverfahren unter Hausarrest gesetzt sowie seiner finanziellen Mittel beraubt (Jacques Baud). In beiden Fällen gilt: Die eigentliche Strafe ist außergerichtlicher Natur.

8. Ein Staat, der gesellschaftliche Repression gegen Oppositionsparteien oder Regierungskritiker zulässt bzw. fördert, ist nicht demokratisch. Bei »zivilgesellschaftlichen« Meldestellen können »Meinungsdelikte«, und zwar auch solche »unterhalb der Strafbarkeitsgrenze« angezeigt werden; »Unabhängige« Landesmedienanstalten überwachen Internetmedien mit Blick auf eine kaum definierte journalistische Sorgfaltspflicht (die bei der FAZ und den ÖRR nicht eingefordert wird); Banken kündigen politisch Unliebsamen die Konten; Parteitage werden durch geradezu militärisch organisierte Demonstranten blockiert; Nichtregierungsorganisiationen wie Campact veröffentlichen Listen von Medien, bei denen Unternehmen keine Werbeanzeigen schalten sollen: All dies sind Maßnahmen gesellschaftlicher Repression (ausgehend von mehr oder minder staatsfernen Akteuren), die den demokratischen Willensbildungsprozess vermachten (und sehr viel Leid anrichten). Der Effekt ist der gleiche, wie wenn die Exekutive so verfahren würde, und es ist Aufgabe der Exekutive, eben solches zu verhindern. Tut sie es nicht, dann handelt sie nicht im Sinne der Demokratie; fördert sie dergleichen auch noch, haben wir es mit Staatskriminalität zu tun. Konkret ist etwa zu fordern: Ein Gesetz, das wirksam gegen politisch motivierte Kontokündigungen schützt (etwa ein garantiertes Recht auf ein Girokonto), wird dringend benötigt.

Die Liste der roten Linien könnte fortgesetzt werden. Die zentrale Botschaft sollte herübergekommen sein: Die Demokratie in Deutschland ist gefährdet, vielleicht seitens der Opposition und erwiesenermaßen seitens der Regierenden. Sie behaupten, robuste Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie zu ergreifen, aber die Demokratie ist für das Robuste zu feingliedrig. Sie mögen (in ihrer Mehrheit) ehrlich überzeugt sein von dem, was sie behaupten; in dem Falle haben wir es mit einer Autoimmunkrankheit der Demokratie zu tun, aber das ist eben auch eine Krankheit.

Ein Land kommt in eine solche Schieflage, nicht ohne dass zuvor die geistigen Grundlagen des Zusammenlebens erodiert wurden. In Kürze lässt sich die Fehlentwicklung auf folgende Formel bringen: Der Kampf gegen Rechts, faktisch ein Kampf nicht gegen National-Sozialisten, sondern gegen Konservative, ist konstitutionell antidemokratisch, denn wer als Linker die Gegenseite nicht zulassen will, ist kein Demokrat. Diesen im Grunde sehr einfachen Zusammenhang hätte das liberale und konservative Bürgertum deutlicher erkennen müssen. Eine Sanierung des Diskurses ist erforderlich, und dafür sind vor allem zwei Dinge anzumahnen:

1. Wahrhaftigkeit: Mit Wahrheit hat der demokratische Prozess (pace Wilmer) nicht viel zu tun; er läuft auf wahre oder unwahre Mehrheitsentscheidungen hinaus; Wahrheit ist nicht in ihm, sondern mitunter hinter ihm. Wohl aber muss in einem demokratischen Prozess Wahrhaftigkeit vorkommen (wenngleich sie nur moralisch und nicht rechtlich eingefordert werden kann).

Konkret wird dies vor allem in einer Hinsicht: Es kann nicht auf Dauer über eine politische Richtung etwas behauptet werden, was ihrem Selbstverständnis nicht entspricht. Eine Partei mit einer lesbischen Bundesvorsitzenden, die verpartnert ist mit einer person of colour, wird vermutlich weder homophob noch rassistisch sein. Ein Politiker wie Björn Höcke, der Volksabstimmungen auf Bundesebene fordert, wünscht sich vermutlich keinen Führerstaat. Wenn er Frieden und Zusammenarbeit mit Russland einfordert, dann will er vermutlich nicht auf Ketten nach Stalingrad. Ob die AfD antisemitisch ist, sollte man einmal die »Juden in der AfD« (JAfD) fragen. Wenn AfD-Politiker explizit sagen, dass sie legal hier lebende Ausländer nicht abschieben wollen, dann könnten sie das auch so meinen.

Und dann gelten Anstandsregeln: Journalisten, die Interviews mit Andersdenkenden als Verhör oder Tribunal gestalten und sie nicht ausreden lassen, sind vulgär und habituell undemokratisch und dazu für ihre Mitmenschen eine Herzinfarktrisikosituation auf zwei Beinen. Und wer wie Bischof Bätzing erklärt, er wolle mit Ideologen der AfD nicht reden, denn er wisse nicht worüber, der verbreitet dumpfe Kirchenkälte und disqualifiziert sich selber.

Mit solchen Vorklärungen bekommt man den Kopf frei für echte Kontroversen. Und noch besser: Man könnte Probleme punktgenau ausmachen und lösen. Vielleicht schaffen wir es ja alle zusammen, einmal dafür zu sorgen, dass von Abschiebungen nicht ausgerechnet solche Ausländer betroffen sind, die man an ihrer Arbeitsstelle abfangen kann, also im Grunde gut integriert sind. Als Universitätsangestellter weiß ich, wie schwer es gerade ausländische Forscher in Deutschland haben.

2. Das Unkraut im Weizen: Wahrheit ist dem demokratischen Prozess, wie angedeutet, im besten Falle nachgelagert, also in ihm selbst nicht zuhanden. Wohl aber gibt es im demokratischen Prozess Wahrheitsansprüche, die nicht zuzulassen im Sinne eines Relativismusdogmas wiederum undemokratisch wäre. Mit diesen Wahrheitsansprüchen kann die Auffassung verbunden sein, dass entgegengesetzte Ansichten nicht einfach nur anders sind, sondern auch falsch und sogar gefährlich oder destruktiv. Ich selbst schätze viele Ansichten so ein.

Und hier kommt nun eine Einsicht zum Tragen, die Christen aus der Ekklesiologie beziehen, speziell dem Gleichnis vom Unkraut im Weizen aus dem Matthäusevangelium (Mt 13,24–30.36–43): Was man für schädlich hält, darf man deswegen noch lange nicht beseitigen wollen, denn damit zerstört man das gesamte Miteinander.[2] Für einen Rechten bedeutet dies: Er kann überzeugt sein, und zwar mitunter auch sachlich zutreffend, dass eine linke Gegenseite im Wesentlichen keinen notwendigen Beitrag zum geistigen Leben leistet, diesem sogar eher entgegensteht. Aber wenn er daraus schließt, dass die linke Gegenseite sich nicht äußern dürfe, dann stört er das geistige Leben mindestens genauso wie die linke Gegenseite, vermutlich sogar noch sehr viel mehr. Und er ist kein Demokrat. »Demokratie leben« hat mit »Staatsknete« sehr wenig zu tun, sondern heißt primär: das Entgegenstehende, ja das Widerwärtige aushalten. Sekundär kann sich Besseres ergeben: Man kann am Widerwärtigen lernen, mindestens sein eigenes Denken zu schärfen, vielleicht aber auch, dass man eben doch nicht immer richtig liegt oder sogar mit Recht selber von anderen als widerwärtig gesehen wird.

 

Jan Dochhorn ist seit 2014 Associate Professor of New Testament an der Universität Durham (UK). Seine Schwerpunkte sind u.a. Paulus, die Johannes-Apokalypse, Parabiblica und frühchristliche Religionsgeschichte. 

 

Anmerkungen

[1] Methodisch ergeben sich die roten Linien aus einer – hoffentlich einigermaßen gelungenen – Wesensschau des Phänomens Demokratie. Eine Wesensschau der Demokratie ist natürlicher Vernunft möglich, wenn sie von der Unmündigkeit befreit ist, und ein solcher Zustand der natürlichen Vernunft sollte bei dem Gewissen eines Christen vorliegen (vgl. Rm 2,14–15). Es wird hier ausdrücklich nicht offenbarungstheologisch gearbeitet, etwa von dem Gedanken der Königsherrschaft Christi her, denn der Staat ist göttliche Ordnung in einer verderbten Schöpfung (Rm 13,1–7), während die christliche Hoffnung sich auf Größeres bezieht. Es kann bei einer solchen Wesensschau auch Biblisches zum Tragen kommen (siehe am Ende den Hinweis auf das Matthäusevangelium), aber dann im Sinne einer weisheitlichen und nicht eigentlich theologischen Applikation. Wenn Kirchliches dabei zur Sprache kommt, dann nicht deswegen, weil dies an sich nötig wäre, sondern weil Vertrteter der Kirchen im gesellschaftlichen Diskurs vorkommen, und zwar ohne ihn zu bereichern. Auch Universitätstheologen sind in der Lage, eine solche Rolle zu spielen, aber darauf wäre anderenorts einzugehen.

[2] Darf man Menschen als Unkraut bezeichnen? Das Gleichnis erlaubt es, aber doch nur mit der Absicht, die metaphorisch naheliegende, sachlich aber grundfalsche Schlussfolgerung abzuwehren, dass man sie dann auch »ausjäten« müsse. Wahre Mitmenschlichkeit erkennt an, dass ein Mensch mitunter gänzlich destruktiv ist. Sie blickt aber liebend durch diesen äußeren Befund hindurch und sieht: Der betreffende Mensch ist destruktiv nur faktisch / konkret / akzidentaliter / existenzialiter, aber nicht dem Wesen nach, nicht substantialiter / essentialiter, denn ihm eignet eine jedem empirischen Betrachten inkommensurable, der Liebe sich aber ganz selbstverständlich erschließende Würde. Mit einer solchen Ontologie ausgestattet, einer Hinterweltler-Ontologie, die hinter dem Sichtbar-Vorfindlichen das Ideal-Essentielle ahnt, landet man nicht da, wo Dieter Hallervorden landet, der im vorhergehenden Landtagswahlkampf erklärte, er wähle nicht AfD, weil er sich gut mit Schädlingsbekämpfung auskenne.

 

Bild: © Therese Feiler, o. T. (2026).

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